Aufnahmevoraussetzungen

Für Besucherinnen und Besucher mit niedrigem Einkommen übernimmt der Landschaftsverband Rheinland die Kosten für den Besuch der Tagesstätte. Fahrtkosten werden erstattet.

Für die Aufnahme benötigen Sie:

  • Eine Bescheinigung Ihres Arztes, dass der Besuch der Tagesstätte nötig ist
  • Sozialhilfeantrag