Für Besucher:innen mit niedrigem Einkommen übernimmt der Landschaftsverband Rheinland die Kosten für den Besuch der Tagesstätte.
Für die Aufnahme benötigen Sie:
- Bezug von entweder SGB XII Leistungen (Grundsicherung / Sozialhilfe) oder Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Eine ärztlich diagnostizierte psychische Erkrankung
- Die Bereitschaft an 3-5 Tagen pro Woche verbindlich an unseren Angeboten teilzunehmen