Für Besucherinnen und Besucher mit niedrigem Einkommen übernimmt der Landschaftsverband Rheinland die Kosten für den Besuch der Tagesstätte. Fahrtkosten werden erstattet.
Für die Aufnahme benötigen Sie:
Eine Bescheinigung Ihres Arztes, dass der Besuch der Tagesstätte nötig ist