Informationen zum Freizeitgeld

Ab sofort wieder verfügbar!

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) unterstützt Freizeitaktivitäten, an denen behinderte und nicht behinderte Menschen teilnehmen.

Wer kann das Freizeitgeld bekommen?
Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die im Stadtbezirk Chorweiler in einer eigenen Wohnung (mit oder ohne Unterstützung) leben.
Wichtig: Bitte bringen Sie ein Dokument mit, aus dem Ihre Adresse hervorgeht.

Wofür können Sie das Freizeitgeld bekommen?
Zum Beispiel für Kino, Museums- oder Konzertbesuche, für Kurse oder Seminare (der VHS, Fitnesskurse etc.), Sportveranstaltungen oder für Mitgliedsbeiträge für Vereine.

Wofür können Sie das Freizeitgeld nicht einsetzten?
Für Dienstleistungen (z. B. Friseurbesuche), Lebensmittel, Getränke, Café- oder Restaurantbesuche, Fahrtkosten oder Anschaffungen.

Was müssen Sie tun?
Zuerst nehmen Sie an Ihrer Freizeitaktivität teil und bezahlen z. B. das Eintrittsgeld selbst.
Bitte bewahren Sie die Quittung auf.
Diese legen Sie im SPZ Chorweiler vor und erhalten dann Ihr Geld zurück.

Wieviel Freizeitgeld können Sie bekommen?
Sie bekommen jährlich so viel Geld erstattet, wie Sie für die Freizeitaktivität ausgegeben haben, höchstens jedoch 30 € jährlich.
Wichtig: Wenn die jährlichen Fördermittel erschöpft sind, kann leider kein Geld mehr ausgezahlt werden.

Wo und wann können Sie das Freizeitgeld bekommen?
Die Auszahlung erfolgt in der Kontakt- & Beratungsstelle des SPZ Köln-Chorweiler, Neissestr. 2 in 50765 Köln, während der normalen Öffnungszeiten, die Sie unserem Flyer entnehmen können (zu finden unter Kontakt- und Beratungsstelle -> Monatsprogramm).

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an das SPZ unter der Telefonnummer 0221/570 58 0.

Stand: 17.07.2023